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Mechatroniker

Mechatroniker (LKW und PKW) (m/w/d)

Die Firma Sauer Verkehrssicherung GmbH ist ein mittelständiges Unternehmen im Bereich der Verkehrsabsicherungstechnik mit über 30 jähriger Tradition. Die Projekte umfassen die Konzipierung und Umsetzung temporärer Verkehrsabsicherungsmaßnahmen.

Dies umfasst u.a. die Errichtung von mobilen Ampelanlagen, Betonwänden und Markierungen. Zum Kundenstamm gehören Behörden, Unternehmen verschiedener Branchen als auch bekannte Veranstaltungsagenturen.

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir für unseren Firmenstandort in Straßenhaus (Westerwald) einen
Mechatroniker (LKW und PKW) (m/w/d)

DEINE AUFGABEN U.A.:

Errichtung und Montage von Verkehrssicherung, darunter

  • Wartung / Instandsetzung von Fahrzeugen (PKW / LKW)
  • Diverse Schlosserarbeiten

WIR BIETEN:

  • Leistungsgerechte Vergütung
  • Regionaler Einsatzort
  • Büro zur Dokumentation von KFZ-Arbeiten
  • Bereitstellung von Arbeitsmaterialien
  • Möglichkeit von Bike-Leasing
  • Prämie am Ende des Jahres
  • Wechselprämie von 2.500 €*

DEIN PROFIL:

  • Abgeschlossene Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker
  • Spezialisierung auf LKW-Fahrzeuge wünschenswert
  • Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Selbstständiges Arbeiten
  • Führerscheinklasse B

Jetzt bewerben:

 

Bei Rückfragen wende dich gerne an die Zentrale unter der Telefonnummer
02634 - 95 75 0 



*„Die Arbeitnehmerin/derer Arbeitnehmer erhält mit Abschluss des Arbeitsvertrages und Aufnahme der Beschäftigung eine Willkommensprämie von einmalig 2.500 €.

Die Willkommensprämie ist vollständig zurückzuzahlen, wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer aus einem von ihr/ihm zu vertretenden Grund aufgrund Aufhebungsvertrag, eigener Kündigung oder arbeitgeberseitiger Kündigung des Arbeitgebers innerhalb von 24 Monaten ab dem Ende des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde, aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Hiervon sind die Fälle ausgenommen, in denen die Arbeitnehmerin/ der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch berechtigte fristlose Eigenkündigung gemäß § 626 BGB beenden kann.“